Anlass:

Für den Hochwasserschutz am Alpenrhein ist das Rheinunternehmen gemäss Rheingesetz zuständig und verantwortlich für den Unterhalt und die Befahrbarkeit der Hochwasserdämme von Bad Ragaz bis St. Margrethen. Im Rahmen dieser Aufgabe muss die Befahrbarkeit des Dammbauwerks sichergestellt werden. Insbesondere im Hochwasserfall muss der gesamte Dammbereich uneingeschränkt befahrbar sein, um nötige Kontrollen und allenfalls Interventionsmassnahmen durchführen zu können.

Es werden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Entlang des luftseitigen Dammfusses wird ein Kiesweg erstellt. Ist der Damm aufgrund von Durchnässungen während sehr grossen und langanhaltenden Hochwasserereignissen nicht mehr befahrbar, so sollen über die sogenannte Interventionspiste schwere Gerätschaften und Baumaterial, wie z. B. Kies, Schotter oder Sandsäcke, für die Behebung von Schadstellen herangeführt werden können. Die Piste wird gegenüber dem Umland erhöht angeordnet, wodurch sie auch bei Starkregenereignissen, Durchsickerungen des Dammes oder bei Überflutungen durch Drittgewässer möglichst lange befahrbar bleibt. Die Interventionspiste wird für LKWs bis 40 Tonnen ausgelegt.
  • Zusätzlich wird durch die luftseitige Abflachung der Dämme und dem Aufbringen einer sogenannten Auflastschüttung im Bereich der Interventionspiste die Böschungsstabilität erhöht und die Pflege der Grünflächen vereinfacht.
  • Künftig werden nur noch Buschgruppen im obersten Drittel der luftseitigen Böschung zugelassen. Üppige Gehölzstrukturen und Bäume erschweren das Erkennen von Schwachstellen. Sie behindern den Zugang für Interven tionen und können insbesondere bei Durchnässung durch Windwurf die Dammbauwerke erheblich schwächen.
  • Ökologischer Ersatz wird durch das Anlegen einer artenreichen Mager­wiese und der Erstellung von Kleinstrukturen wie Steinhaufen und Gebüschgruppen entlang der Dammkrone geleistet. Ebenso werden abseits des Rheins Flächen durch das Rheinunternehmen aufgewertet.